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INTERESSENGEMEINSCHAFT DER KYNOLOGEN DES KANTONS ZÜRICH |
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News
P a B = Prevent a Bite Was versteckt sich hinter diesen drei Buchstaben? Es ist ein Projekt für die Prävention von Hundebissunfällen bei Kindern. Durch Besuche in Kindergärten und Unterstufe mit entsprechend ausgebildeten und geprüften Hunden soll den Kindern interaktiv und spielerisch vermittelt werden, dass sie durch richtiges Verhalten einen Beissunfall mit einem Hund in Alltagssituationen vermeiden können.Es ist ein in England in den 1980er Jahren durch den erfahrenen Verhaltensexperten für Hunde, John Uncle, entwickeltes Lernprogramm für die Verhütung von Unfällen durch Hundebisse bei Kindern. John Uncle ist schon seit den 1970ern ein professioneller Hundetrainer in England.Bereits 1984 half John Uncle, das Lernprogramm PaB (Prevent a Bite) zu entwickeln, das dann in Englands Schulen Einzug hielt und Lehrer und Schüler über Interaktionen zwischen Mensch und Hund unterrichtete. Insbesondere lehrte er, wie ein friedvolles Zusammen- leben möglich ist und wie auf sichere Weise mit Hunden kommuniziert werden kann.1996 wurde dann auch in der Schweiz in verschiedenen Regionen begonnen, das Projekt umzusetzen und einzuführen.Seit 2006 wird dieses Projekt von Seiten des IGZ (demnächst ZHV = Zürcher Hundeverband genannt) betreut, gefördert und unterhalten. Die ersten einsatzfähigen Teams starteten mit ihren Einsätzen in Schulen und Kindergärten im Jahre 2007. Zwischen den beiden Kantonen Schaffhausen und Zürich besteht eine enge Zusammenarbeit, die dieses Projekt trägt und durch Anpassungen und das Setzen von Anforderungen bestrebt ist, dieses Projekt in unserem geographischen Raum weiterzuentwickeln und durch Kindergarten- und Schulbesuche auszudehnen, so dass das Wissen möglichst vielen Kindern zugute kommt.Die Nachfrage nach neuen Teams, welche in Kindergärten und Schulen das Verhalten der Kinder gegenüber Hundebegegnungen vermitteln und lehren, ist in jüngster Zeit stark gestiegen. Deshalb benötigen wir dringend neue Teams, die diesen Ausbildungsweg und die späteren Einsätze abdecken möchten. Wenn Sie sich angesprochen fühlen, melden Sie sich überWertvolle und weiterführende Informationen geben wir Ihnen auch gerne persönlich. Es sind dies insbesondere Angaben - zur Ausbildung zum PaB-Team - die Voraussetzungen für die PaB-Arbeit seitens des Hundes und seitens des Hundeführers und - viele weitere mehr. Herzlichen Dank für Ihr Interesse und ev. zukünftiges Engagement für die Sache von Prevent a Bite! Der Vorstand IGZ Interessengemeinschaft der Kynologen des Kantons Zürich (demnächst Zürcher Hundeverband) Im Oktober 2010
Mail von Peter Rupp SKG an Nationalrat 27. September 2010Guten Tag die Damen und Herren – Bonjour Mesdames et Messieurs Die Mitteilung im Anhang wurde heute an alle NR-Mitglieder versandt – Le message à l’annexe a été envoyé aujourd’hui à tous les membre du CN Zur weiteren Information – pour plus d’informations: 27.09. 2010 WBK-N Diskussion und Antrag der Kommission an den NR Debatte 28.09.2010 08.00 Debatte im NR siehe: www.parlament.ch (http://www.parlament.ch/f/pages/default.aspx) WEB TV Live+ - Nationalrat - MEDIA im Originalton oder direkt : http://www.parlament.ch/d/sessionen/webtvlive/Seiten/default.aspx?rat=n (http://www.parlament.ch/f/sessionen/webtvlive/pages/default.aspx?rat=n) Unterlagen http://www.parlament.ch/sites/doc/CuriaFolgeseite/2005/20050453/S4%20D.pdf (http://www.parlament.ch/sites/doc/CuriaFolgeseite/2005/20050453/S4%20F.pdf) oder auch Google: 05.453 - dann Dokumente - Anträge/Fahnen - dann unterste Linien 2010 III S S4 PDF Mit freundlichen Grüssen - Cordialement Peter RUB Präsident SKG – Président SCS
Von: Peter RUB SKG-SCS [mailto:presidenti@skg.ch] Sehr geehrte Frau Nationalrätin Sehr geehrter Herr Nationalrat Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) und der Schweizer Tierschutz (STS) gelangen erneut in Sachen Hundegesetz mit der Bitte und der Empfehlung an Sie, die Version des Ständerates zu übernehmen. Begründung Art. 1 sagt – Zweck dieses Gesetzes ist es: a) die Haltung von und den Umgang mit Hunden so zu regeln, dass sie gesellschaftsverträglich sind; b) die Bevölkerung vor verhaltensgestörten und gefährlichen Hunden zu schützen. Folgerung · Nur eine schweizweite einheitliche Regelung bzw. Lösung bringt die gewünschte Sicherheit und Gleichstellung für die Bevölkerung und die Hundehaltenden. · Das Gesetz und die noch zu erarbeitende Verordnung müssen durchsetzbar und kontrollierbar sein. In allen Kantonen muss mit gleichen Ellen gemessen werden. · Kantonal unterschiedliche Regelungen verunsichern die Bevölkerung und die Hundehaltenden, führen zu ungleichen Massnahmen und täuschen eine falsche Sicherheit vor. Zusätzlicher Aspekt: Durch die Ergänzung in der Verfassung wird es in Zukunft auch möglich sein, die Haltung, Zucht und Kontrolle andere Tierarten zu regeln. Das Hundegesetz sollte schon auch aus diesem Grund Mustercharakter haben und eine einheitliche Lösung vorgeben. Ständerat Theo Maissen hat es am 21.09.2010 als WBK-S-Sprecher auf den Punkt gebracht: Zitat aus dem Wortprotokoll: „Im Nationalrat wurde unter anderem der Befürchtung Ausdruck gegeben, dass es ein Referendum geben könnte, wenn wir hier einheitliche Vorschriften vorsehen würden. Ich bin der Meinung, dass, wenn es ein solches Referendum gegen das Gesetz gibt, das Volk dann entscheiden soll, ob es eine einheitliche Lösung oder nach Kantonen unterschiedliche Lösungen will. Sollte die Bevölkerung das Gesetz in der Abstimmung wegen den einheitlichen Vorschriften ablehnen, dann ist es in Ordnung. Dann braucht es eben auch ein Bundesgesetz, dann ist das erledigt, und dann können die Kantone es so regeln, wie sie das auf ihrem Gebiet möchten. Ich denke, dass ein Referendum Klarheit darüber schaffen würde, ob die Mehrheit der Bevölkerung einheitliche Vorschriften will oder nicht. Wenn sie nicht einheitliche Vorschriften will, dann braucht es auch kein Bundesgesetz.“ Ende Zitat SKG und STS können sich dieser Schlussfolgerung nur anschliessen. Volk und Stände hätten dann die Möglichkeit ihrem Willen Ausdruck zu geben. Wir unterstützen nach wie vor die schweizweit einheitliche Lösung und sichern Ihnen eine kooperative, zielorientierte sowie sachkompetente Zusammenarbeit zu. Für Ihre Unterstützung und die wohlwollende Beurteilung unseres Argumentariums bedanken wir uns. Im Namen von Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG Schweizer Tierschutz STS Peter Rub Präsident SKG Telefon 079 301 51 78
Protokoll der 50. ordentlichen Delegiertenversammlung vom 7. Mai 2010
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